Anfahrt und Parken:

Der Traileinstieg befindet sich llinks vor den Toren der VIVO, Am Brenten, 83734 Hausham (Beschilderung Coal Chamber folgen).

Es gibt am Traileinstieg keine Parkplätze! Bitte parkt in Hausham, z.B. am Bahnhof. Der Aufweg führt über die Teerstraße, am Kino vorbei.

Achtung:  Gibt man bei Google das Ziel ein, so wird man teilweise über Althausham und eine Wiese geleitet (siehe rotes Kreuz). Dort gibt es KEINEN WEG!  Bitte nicht dort lang fahren.

Coal Chamber

Status: Trailstatus sowie Schilder vor Ort beachten.

Streckenlänge: 1000m

Höhendifferenz: 100hm

Schwierigkeit: rot/schwarz

Generelle Öffnungszeiten: 16.2. bis 30.11., 1h nach Sonnenaufgang bis 1h vor Sonnenuntergang. Bei Nässe gesperrt!

Charakter: Flowig, mit einigen steileren, rutschigen Passagen, künstliche Gaps, Drops und andere Hindernisse (umfahrbar).

Anfahrt: Parken in Hausham (z.B. am Bahnhof), Auffahrt mit Bike über Brentenstraße. Rückweg nach Ausschilderung oder auf öffentlichen Straßen.

Nutzungsbedingungen

Der MTB-Trail Brenten ist eine öffentliche Sportanlage des Gravitationssportverein e.V., die privaten Personen kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung steht. Deren Errichtung sowie Pflege, Instandhaltung und Weiterentwicklung ist getragen von ehrenamtlichem Engagement. Handlungen, die den nachfolgenden Nutzungsbestimmungen widersprechen führen zur sofortigen Untersagung der Nutzung der Strecke.

Mitglieder des Gravitationssportverein e.V. sowie Erfüllungsgehilfen des Vereins sind jederzeit berechtigt, bei Zuwiderhandlung einen temporären Ausschluss von der Nutzung auszusprechen.

Eine gewerbliche Nutzung oder die Durchführung von Veranstaltungen ist nach Genehmigung durch den Gravitationssportverein e.V. möglich (info@gravitationssportverein.de), jedoch ohne schriftliche Genehmigung strengstens untersagt. 

 

1.    Nutzung der Strecke

Das Befahren der Strecke ist ausschließlich mit Mountainbikes oder E-Mountainbikes (nicht versicherungspflichtig, bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützen) zulässig. Das Betreten der Strecke ist Fußgängern strengstens untersagt. Auch das Befahren mit anderen Fortbewegungsmitteln ist nicht gestattet. Es herrscht Verletzungsgefahr.

Es ist nicht gestattet, abseits der befestigten, ausgewiesenen Wege zu fahren. Es ist untersagt, Veränderungen am Streckenverlauf oder Bauwerken vorzunehmen. Bei Zuwiderhandlung wird Anzeige erstattet.

 

2.    HELM

Ein Befahren der Strecke ist nur mit Fahrradhelm und Protektoren  gestattet. Es empfiehlt sich zudem, die Strecke nur in Begleitung einer weiteren Person zu nutzen.

3.    Steckencharakter

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine schwierige Geländestrecke handelt. Das Befahren erfordert neben fahrtechnischem Können auch ein geeignetes und technisch einwandfreies Mountainbike.

Schwarze Strecke: Es handelt sich um eine Strecke der Schwierigkeitsstufe rot, die ein hohes Maß an fahrtechnischem Können erfordert. Es befinden sich steile Passagen, nicht abrollbare Hindernisse sowie nicht abrollbare Sprünge mit Gap in der Strecke. Diese können über die „easy line“ umfahren werden. Bei Nutzung aller Umfahrungen ist der Trail als rot einzustufen.

4.    Streckensicherheit

Der Trail darf nur in der vorgegebenen Fahrtrichtung (hangabwärts) befahren werden. Es herrscht Einbahnstraßenregelung. Das Stehenbleiben auf der Strecke ist ebenso untersagt wie das Schieben oder Fahren entgegen der Fahrtrichtung. Die Strecken dürfen nur über die dafür vorgesehenen Eingänge befahren werden. Im Falle eines Sturzes ist die Strecke schnellstmöglich zu räumen.

Bei Nässe oder feuchter Witterung dürfen Holzelemente sowie der Einstieg „Vertical Riders“ nicht befahren werden.

Die Betreuung der Strecke obliegt dem Gravitationssportverein e.V. und dessen Erfüllungsgehilfen. Hinweisen und Anordnungen von durch den Vorstand beauftragten Mitgliedern sowie des Forstamtes sind unverzüglich Folge zu leisten. Streckenschilder sowie die Verkehrsbeschilderung sind zu beachten. Ist der Trail gesperrt, so kann dies z.B. Aufgrund von Wartungs- oder Forstarbeiten oder erheblichen Streckenschäden sein. Eine Befahrung ist dann lebensgefährlich und strengstens untersagt.  

 

5.    Verhalten

Es ist sich jederzeit so zu verhalten, dass eine Eigen- und auch Fremdgefährdung ausgeschlossen werden kann. Hierzu gehören insbesondere ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Strecken und Sichtverhältnissen sowie dem eigenen Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise. Langsamere Fahrer lassen schnellere passieren, sobald dies gefahrlos möglich ist. An Trailkreuzungen ist erhöhte Vorsicht geboten.

Nutzung auf eigene Gefahr

Die Benutzung der Strecke erfolgt -unabhängig von der Schwierigkeitsstufe- auf eigene Gefahr. Die Nutzung der Strecke erfolgt im Einverständnis und Wissen, dass es selbst bei sachgemäßer Nutzung auf Grund von Witterungseinflüssen oder Fahrfehlern zu Stürzen und Schäden kommen kann. Vor einer Nutzung ist der Streckenverlauf einschließlich der Hindernisse mit der gebotenen Vorsicht zu besichtigen und zu überprüfen. Der Gravitationssportverein haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die aus Fahr- oder Materialfehlern resultieren. Für Sach- oder Personenschäden haftet der Gravitationssportverein e.V. nur, soweit diese Schäden durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen des Gravitationssportverein e.V. verursacht worden sind.

Kinder unter 14 Jahren dürfen die Strecke nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder einer beauftragten Aufsichtsperson befahren.

7.    Öffnungszeiten

Bei starker Nässe sowie in der Zeit vom 31. November bis 16. Februar ist die Strecke geschlossen. Sperrungen werden vor Ort und auf unserer Website kenntlich gemacht (www.GSV.bike). In den Öffnungsmonaten ist die Befahrung zur Tageszeit zulässig (eine Stunde nach Sonnenaufgang bis eine Stunde vor Sonnenuntergang).