Anfahrt und Parken:

Die Trails befindet sich am Probstboden, nähe des Aurach Köpferls und sind über Forstwege von Schliersee, Neuhaus oder Aurach aus zu erreichen.

Parkmöglichkeiten findet man z.b. am Bahnhof in Neuhaus.

Position Trailstart: 47.712590, 11.902049

Schliersee,83727

Center of Gravity

Status: Trailstatus sowie Schilder vor Ort beachten.

Anzahl der Trails: 5 (plus Verbinder)

Streckenlängen: ca. 500m

Höhendifferenz: ca. 80hm

Schwierigkeit: mittel bis sehr schwer

Generelle Öffnungszeiten: 1h nach Sonnenaufgang bis 1h vor Sonnenuntergang. Bei Nässe gesperrt!

Charakter: Wurzelige Naturstrecken, teilweise mit Anliegern und Sprüngen.

Anfahrt: Parken in Schliersee, Neuhaus oder Aurach (z.B. am Bahnhof), Auffahrt mit Bike über Forststraßen.

Nutzungsbedingungen


Die MTB-Strecken des Gravitationssportverein e.V. sind öffentliche Trails, die privaten Personen kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung stehen, und von der Gemeinde Schliersee betrieben werden. Deren Errichtung sowie Pflege, Instandhaltung und Weiterentwicklung ist getragen von ehrenamtlichem Engagement. Handlungen, die den nachfolgenden Nutzungsbestimmungen widersprechen führen zur sofortigen Untersagung der Nutzung der Strecke.

Mitglieder des Gravitationssportverein e.V. sowie Erfüllungsgehilfen des Vereins und der Gemeinde Schliersee sind jederzeit berechtigt, bei Zuwiderhandlung einen Ausschluss von der Nutzung auszusprechen.

Eine gewerbliche Nutzung oder die Durchführung von Veranstaltungen (auch Trainings) ist nach Genehmigung durch den Gravitationssportverein e.V. möglich (info@gravitationssportverein.de), jedoch ohne schriftliche Genehmigung strengstens untersagt. 

 

1.Nutzung der Strecke

Das Befahren der Strecke ist ausschließlich mit Mountainbikes oder E-Mountainbikes (nicht versicherungspflichtig, bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützen) zulässig. Das Betreten der Strecke ist Fußgängern strengstens untersagt. Auch das Befahren mit anderen Fortbewegungsmitteln ist nicht gestattet. Es herrscht Verletzungsgefahr.

Es ist nicht gestattet, abseits der befestigten, ausgewiesenen Wege zu fahren. Es ist untersagt, Veränderungen am Streckenverlauf oder Bauwerken vorzunehmen. Bei Zuwiderhandlung wird Anzeige erstattet. Die Nutzer sind angehalten, Rücksicht auf die Natur zu nehmen und keine Abfälle zu hinterlassen.

 

2. HELM

Ein Befahren der Strecke ist nur mit Fahrradhelm und Protektoren gestattet. Es empfiehlt sich zudem, die Strecken nur in Begleitung einer weiteren Person zu nutzen.


3. Steckencharakter

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um teils schwierige Geländestrecken handelt. Das Befahren erfordert neben fahrtechnischem Können auch ein geeignetes und technisch einwandfreies Mountainbike.

Schwierige Strecke oder Abschnitt: Es handelt sich um eine sehr anspruchsvolle Strecke , die ein höchstes Maß an fahrtechnischem Können erfordert. Es befinden sich sehr steile Passagen, nicht abrollbare Hindernisse sowie nicht abrollbare Sprünge mit Gap in der Strecke. Die Strecken oder Abschnitte sind in der Trailübersicht mit einem Totenkopf Symbol gekennzeichnet.

Mittelschwere Strecken: Alle übrigen Strecken sind anspruchsvolle Strecke, die ein hohes Maß an fahrtechnischem Können erfordert. Es befinden sich vereinzelt nicht abrollbare Hindernisse in der Strecke. Die Hindernisse können umfahren werden.


4. Streckensicherheit

Die Trails dürfen nur in der vorgegebenen Fahrtrichtung (hangabwärts) befahren werden. Es herrscht Einbahnstraßenregelung. Das Schieben oder Fahren entgegen der Fahrtrichtung ist untersagt. Die Strecken dürfen nur über die dafür vorgesehenen Eingänge befahren werden. Im Falle eines Sturzes ist die Strecke schnellstmöglich zu räumen.

Bei Nässe ist die Befahrung untersagt.

Die Betreuung der Strecke obliegt dem Gravitationssportverein e.V., der Gemeinde Schliersee und deren Erfüllungsgehilfen. Hinweisen und Anordnungen von durch den Vorstand beauftragten Mitgliedern, sowie der Gemeinde Schliersee oder des Forstamtes ist unverzüglich Folge zu leisten. Streckenschilder sowie die Verkehrsbeschilderung sind zu beachten. Ist der Trail gesperrt, so kann dies z.B. Aufgrund von Wartungs- oder Forstarbeiten oder erheblichen Streckenschäden sein. Eine Befahrung ist dann lebensgefährlich und strengstens untersagt.  

 

5. Verhalten

Es ist sich jederzeit so zu verhalten, dass eine Eigen- und auch Fremdgefährdung ausgeschlossen werden kann. Hierzu gehören insbesondere ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Strecken und Sichtverhältnissen sowie dem eigenen Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise. Langsamere Fahrer lassen schnellere passieren, sobald dies gefahrlos möglich ist. An Trailkreuzungen ist erhöhte Vorsicht geboten. Alle Strecken und Hindernisse sind vor Befahrung zu besichtigen!


6. Nutzung auf eigene Gefahr

Die Benutzung der Strecke erfolgt -unabhängig von der Schwierigkeitsstufe- auf eigene Gefahr. Die Nutzung der Strecke erfolgt im Einverständnis und Wissen, dass es selbst bei sachgemäßer Nutzung auf Grund von Witterungseinflüssen oder Fahrfehlern zu Stürzen und Schäden kommen kann. Vor einer Nutzung ist der Streckenverlauf einschließlich der Hindernisse mit der gebotenen Vorsicht zu besichtigen und zu überprüfen. Die Gemeinde Schliersee haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die aus Fahr- oder Materialfehlern resultieren. Für Sach- oder Personenschäden haftet die Gemeinde Schliersee nur, soweit diese Schäden durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen der zum Bau und Pflege beauftragten Personen verursacht worden sind.

Kinder unter 14 Jahren dürfen die Strecke nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder einer beauftragten Aufsichtsperson befahren.


7.  Öffnungszeiten

Bei Nässe ist die Strecke geschlossen. Sperrungen werden vor Ort und auf unserer Website kenntlich gemacht (www.GSV.bike). Die Befahrung ist zur Tageszeit zulässig (eine Stunde nach Sonnenaufgang bis eine Stunde vor Sonnenuntergang).